Rechtsprechung
LSG Bayern, 01.08.2012 - L 15 SF 277/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- openjur.de
1. Die Erstattung von Verpflegungskosten/Zehrkosten als allgemeiner Aufwand i.S.d. § 6 Abs. 1 JVEG setzt wegen § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG eine Abwesenheitszeit von mindestens 8 Stunden voraus. Eine Abweichung von dieser zeitlichen Vorgabe ist nicht möglich; eine ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entschädigung von Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren; Erstattung von Zehrkosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entschädigung von Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren; Erstattung von Zehrkosten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Bayern, 30.07.2012 - L 15 SF 439/11
Entschädigung Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren; Übernahme der Kosten …
Auszug aus LSG Bayern, 01.08.2012 - L 15 SF 277/10
Mit der Frage, wann die gesetzliche Vermutung als widerlegt zu betrachten ist, hat sich der Senat eingehend in seinem grundlegenden Beschluss vom 30.07.2012, Az.: L 15 SF 439/11, auseinander gesetzt.Die Anforderungen an die Prüfpflicht der Kostenbeamten sind dabei angesichts der gesetzlichen Vermutung nur sehr gering (vgl. Beschluss des Senats vom 30.07.2012, Az.: L 15 SF 439/11).
- BGH, 05.11.1968 - RiZ(R) 4/68
Außerung des Richters zur Entschädigung des Sachverständigen
Auszug aus LSG Bayern, 01.08.2012 - L 15 SF 277/10
Bei der Kostenfestsetzung durch die Kostenbeamtin handelt es sich um eine lediglich vorläufige Regelung, die durch den Antrag auf gerichtliche Kostenfestsetzung hinfällig wird (vgl. Bundesgerichtshof - BGH -, Entscheidung vom 05.11.1968, Az.: RiZ (R) 4/68).
- LSG Bayern, 04.12.2013 - L 15 SF 226/11
Entschädigung, Gerichtstermin, Verdienstaufall, Vollbeweis, Zeitversäumnis, …
Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12). - LSG Bayern, 11.11.2016 - L 15 RF 26/16
Höhe des Entschädigungsanspruchs wegen des Erscheinens bei einem Gerichtstermin
Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12). - LSG Bayern, 01.03.2016 - L 15 RF 28/15
Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbstständiger Tätigkeit von nur …
Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12).
- LSG Bayern, 14.01.2015 - L 15 SF 239/12
Kein nachträglicher Verdienstausfall, Flugreise und JVEG
Von ersterem ist dann auszugehen, wenn ein Antragsteller im Antrag nichts angibt, was auf eine Zeitversäumnis hindeutet, und nicht einmal durch Ankreuzen der entsprechenden Stelle im Antragsformular zu erkennen gibt, dass ihm eine Zeitversäumnis entstanden ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10, und vom 30.07.2012, Az.: L 15 SF 439/11). - LSG Bayern, 08.04.2015 - L 15 SF 387/13
Wegen Entschädigung gem. § 4 JVEG: Zur Entschädigung von Verdienstausfall bei …
Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12). - LSG Bayern, 18.02.2016 - L 15 SF 208/15
Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbstständiger Tätigkeit von …
Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12). - LSG Bayern, 26.11.2013 - L 15 SF 208/13
Der Bezug von Erwerbsersatzeinkommen oder Lohnersatzleistungen steht bis zum …
Danach ist gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 JVEG die "gesamte Dauer der Heranziehung einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten" zu berücksichtigen, wobei die Notwendigkeit nach objektiven Kriterien zu ermitteln ist (vgl. entsprechend zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12). - LSG Bayern, 19.02.2015 - L 15 SF 239/12
Kein nachträglicher Verdienstausfall, Flugreise und JVEG
Von ersterem ist dann auszugehen, wenn ein Antragsteller im Antrag nichts angibt, was auf eine Zeitversäumnis hindeutet, und nicht einmal durch Ankreuzen der entsprechenden Stelle im Antragsformular zu erkennen gibt, dass ihm eine Zeitversäumnis entstanden ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10, und vom 30.07.2012, Az.: L 15 SF 439/11). - LSG Bayern, 14.09.2015 - L 15 RF 25/15
Keine Entschädigung für Nachteil bei der Haushaltsführung bei Bezug von SGB II …
Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12). - LSG Bayern, 23.02.2016 - L 15 RF 35/15
Verdienstausfall nur für die Zeit der Heranziehung
Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12). - LSG Bayern, 15.05.2014 - L 15 SF 118/14
Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG § 189 Abs. 2 SGG
- LSG Bayern, 24.11.2016 - L 15 RF 31/16
Kostenfreiheit des Verfahrens nach JVEG
- SG Karlsruhe, 02.08.2016 - S 1 KO 2507/16
Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines Beteiligten für seine …
- LSG Bayern, 22.10.2015 - L 15 RF 24/15
Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbständiger Tätigkeit von …
- LSG Bayern, 06.05.2015 - L 15 RF 9/15
Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG - § 189 Abs. 2 SGGZur Entschädigung …
- LSG Bayern, 09.05.2016 - L 15 RF 4/16
Zur Beurteilung von Verdienstausfall
- LSG Bayern, 19.05.2014 - L 15 SF 30/14
Eine Entschädigung für Verdienstausfall ist nicht zu gewähren, wenn Gleitzeit …
- LSG Bayern, 18.11.2013 - L 15 SF 121/11
Eine Entschädigung für Verdienstausfall eines Selbständigen kann nicht erfolgen, …
- SG Karlsruhe, 02.08.2016 - S 1 SF 2507/16
Entschädigung für die Anreise zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung von …